Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurse des Unternehmens swimZen + Kruppa Swim&Train Gbr (nachfolgend Veranstalter genannt) und sind bis auf Widerruf oder Erscheinen einer neuen Version gültig.


§ 2 Leistungen 

Die Leistungserbringung des Veranstalters, ergibt sich aus der Stundenanzahl des jeweiligen Kursangebotes. Jedem Schwimmkurs wird ein Trainer zugeordnet. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, diesen Trainer durch eine Vertretung zu ersetzen (Urlaub oder Krankheit). Kann ein Kurs aus organisatorischen oder anderen wichtigen Gründen nicht durchgeführt werden, verpflichtet sich der Veranstalter einen Ersatztermin anzubieten. Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag besteht nicht. Es gibt die Möglichkeit eines Gutscheins (nicht auszahlbar) oder die Ernennung eines Nachrückers. Dies ermöglicht eine spätere Teilnahme – z. B. wenn das Kind sich aktuell verweigert. Für bis zu zwei versäumte Einheiten besteht die Möglichkeit, diese in anderen Kursen, desselben Formates, nachzuholen. Die Trainer führen eine Anwesenheitsliste. Weitere verfallen oder können auf Kulanz der Schwimmschule nachgeholt werden. 


§ 3 Vertragsabschluss 

Der Vertrag kommt mit dem fristgerechten Zugang der verbindlichen Anmeldung zustande (E-Mail, Telefon oder Onlineanmeldung). 


§ 4 Zahlung der Kursgebühr 

Die Kursgebühr wird bei verbindlicher Anmeldung fällig. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung oder Onlineüberweisung. 


Kontoinhaber: swimZen + Kruppa Swim&Train

Betreff: siehe Rechnung

IBAN:DE02110101015879488520

BIC: SOBKDEB2XXX

Geldinstitut: Finom


§ 5 Gesundheitliche Voraussetzungen 

Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer oder eine erziehungsberechtigte Person (Kinderschwimmen) die Schwimm- und Trainingsfähigkeit des Teilnehmers, dass beim Teilnehmer keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die die Teilnahme am Schwimmtraining nur eingeschränkt zulassen oder sogar ganz verbieten. Ferner besteht die Pflicht, den Veranstalter über Krankheitsbilder zu informieren, die zu einer gesundheitlichen Gefährdung der übrigen Kursteilnehmer oder der Schwimmtrainer führen können. Eine Teilnahme am Kurs während der Infektion mit einer meldepflichtigen Krankheit oder offenen Wunden ist untersagt. Da der körperliche Kontakt zu den Schwimmtrainern Bestandteil des Kurses ist, behält sich der Veranstalter vor, Teilnehmer, bei Verdacht einer möglichen gesundheitlichen Gefährdung anderer, von einem Kurstermin oder dem gesamten Kurs auszuschließen. Wenn durch absichtliches Verschweigen einer Krankheit oder Beeinträchtigung andere Kursteilnehmer gesundheitlich beeinflusst werden, ist der Teilnehmer schadensersatzpflichtig. 


§ 6 Bade- und Benutzerordnung 

Mit Beginn des Kurses verpflichtet sich jeder Teilnehmer die Bade- und Benutzerordnung des Veranstalters einzuhalten. Diese dient der Aufrechterhaltung der Sicherheit der Teilnehmer und dem störungsfreien Ablauf des Kurses und ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bade- und Benutzerordnung sind auf den Internetseiten der jeweiligen Badbetreiber einsehbar. 


§ 7 Unterbrechung

Bei unvorhergesehenen, körperlichen Beeinträchtigungen (z.B. Unfall oder Operation), die es dem Teilnehmer für einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen nicht erlauben am Training teilzunehmen, gibt es die Möglichkeit einer Unterbrechung gegen Vorlage eines ärztlichen Attests. Bei einer Unterbrechung besteht jedoch kein Anspruch auf Fortführung des Kurses zum gleichen Wochentag und zur gleichen Uhrzeit.


§ 8 Haftung 

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung des Kurses, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Kurse werden nach besten Wissen und Gewissen durchgeführt. Die Haftung des Veranstalters für Personen- oder Sachschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Teilnahme an den Kursen erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Der Veranstalter haftet nicht für während des Kurses abhanden gekommene Wertsachen. 


§ 9 Datenschutz 

Der Veranstalter verarbeitet und speichert die von dem Teilnehmer gemachten persönlichen Angaben elektronisch. Er erklärt ausdrücklich, dass diese personenbezogenen Daten nur zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten verwendet werden. Eine andere Verwendung dieser Daten, insbesondere zu gewerblichen Zwecken ist ausgeschlossen und findet nicht statt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Teilnehmer kann nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Löschung seiner Daten verlangen. 


§ 10 Salvatorische Klausel 

Ist eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. 


§ 11 Gerichtsstand und sonstige Bestimmungen

Die Parteien vereinbaren Dresden als Gerichtsstand. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Dienstleistungsvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich niederzulegen. Der Gerichtsstand ist Dresden.

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